Bis zu 80 % Förderung
beim Heizungstausch.
Die Förderlandschaft für Heiztechnik ist komplex – und ändert sich regelmäßig. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen durch die BEG-Reform. Wir halten uns auf dem Laufenden und beantragen die Förderung für Sie. Persönlich, kostenlos und ohne Verpflichtung.
So setzt sich die Förderung zusammen.
Die BEG-Förderung besteht aus mehreren kombinierbaren Bausteinen. Im besten Fall übernimmt der Staat bis zu 80 % Ihrer Investition – abhängig von Ihrem Einkommen und ob Kinder im Haushalt leben.
Basisförderung
Für jeden Einbau einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung im Bestand – unabhängig vom Einkommen.
Klimageschwindigkeitsbonus
Wenn Sie eine funktionierende Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Sinkt ab 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommens-Bonus
Gestaffelt für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bei bis zu 30.000 € Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.
Familienzuschlag (neu)
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten einen fiktiven Abschlag von 10.000 € auf das Haushaltseinkommen. Dadurch rutschen Sie in eine höhere Förderstufe – eine Familie mit 50.000 € Einkommen wird z. B. wie ein Haushalt mit 40.000 € behandelt.
Förderobergrenze: Die förderfähigen Kosten sind ab dem 21. Juli 2026 auf 28.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt (mit individuellem Sanierungsfahrplan/iSFP entsprechend höher). Dieser Betrag sinkt ab 2027 halbjährlich um 750 €. Seit dem 1.1.2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen zudem nur gefördert, wenn das Außengerät die Lärmschutz-Anforderungen der BEG einhält. Stand: Juli 2026 – Konditionen prüfen wir beim Beratungsgespräch aktuell.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Das ändert alles für Eigentümer:
- Die 65 %-Erneuerbare-Energien-Pflicht ist gefallen — Sie können frei zwischen Wärmepumpe, Gas, Öl und Biomasse wählen.
- Neue fossile Heizungen (Gas, Öl) müssen ab 2029 schrittweise CO₂-neutrale Brennstoffe beimischen — die „Bio-Treppe": 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
- Die BEG-Förderung läuft mindestens bis 2029 weiter — mit angepassten, sozial gestaffelten Konditionen.
- Vermieter dürfen Förderung erhalten, Modernisierungskosten aber nicht vollständig auf Mieter umlegen.
Wir beraten Sie ehrlich und technologieoffen: Welche Heizung für Ihr Gebäude wirklich sinnvoll ist — egal ob Wärmepumpe, Gas, Öl oder Biomasse.
Die Förderung sinkt weiter — jetzt handeln lohnt sich.
Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % reduziert sich ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Auch der Förderdeckel von 28.000 € sinkt ab 2027 halbjährlich um 750 €. Je früher Sie Ihren Förderantrag stellen, desto mehr Förderung sichern Sie sich.
Von der Beratung bis zur Auszahlung.
Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Kostenlose Beratung
Wir prüfen Ihr Gebäude, Ihre aktuelle Heizanlage und Ihren Förderstatus. Kein Verkaufsgespräch – nur ehrliche Einschätzung.
Angebot & Antragsvorbereitung
Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Parallel bereiten wir alle Unterlagen für den KfW-Förderantrag vor – das machen wir für Sie.
Antragstellung vor Auftragserteilung
Der Förderantrag muss vor Beauftragung gestellt werden. Wir kümmern uns darum, Sie müssen nichts tun außer unterschreiben.
Installation & Abnahme
Nach Förderbewilligung führen wir die Arbeiten fachgerecht aus. Alle technischen Nachweise für die Abrechnung liefern wir mit.
Auszahlung & Abrechnung
Nach Abschluss reichen wir die Verwendungsnachweise ein. Der Förderzuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Wichtig zur Übergangsfrist.
Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 gab es eine Umstellungsphase des KfW-Förderportals. Wer bis zum 8. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) erhalten hat, konnte bis zum 20. Juli 2026 noch zu den alten Konditionen antragen (z. B. 30.000 € Bemessungsgrundlage, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus). Ab dem 21. Juli 2026 gilt ausnahmslos das neue System. Falls Sie bereits in Planung sind: Sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihren individuellen Fall.
Weitere Förderprogramme.
KfW 261 – Bundeskredit
Zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 € für energetische Sanierung. Kombinierbar mit BEG-Zuschüssen für nicht geförderte Maßnahmen.
ISB Rheinland-Pfalz
Die Investitions- und Strukturbank RLP bietet zusätzliche Landesförderprogramme für Wohngebäude – aktuell prüfen wir, was zu Ihrem Objekt passt.
Solar & Batteriespeicher
Viele Kommunen in der Westpfalz haben eigene Fördertöpfe für PV und Speicher. In Kombination mit einer Wärmepumpe lassen sich Synergien optimal nutzen.
Häufige Fragen zur Förderung.
Wie viel Förderung bekomme ich bei einer Wärmepumpe?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind ab dem 21. Juli 2026 bis zu 80 % der Investitionskosten möglich – bestehend aus 30 % Basisförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch und gestaffeltem Einkommensbonus (40 % bei bis zu 30.000 € Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €). Familien mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich einen Familienzuschlag: 10.000 € Abzug pro Kind vom Haushaltseinkommen, wodurch sie in eine höhere Förderstufe rutschen. Der bisherige Effizienz-Bonus für natürliche Kältemittel ist entfallen.
Muss ich den Antrag selbst stellen?
Nein. Wir unterstützen Sie als Fachbetrieb bei der Antragstellung im KfW-Zuschussportal und stellen alle erforderlichen technischen Nachweise bereit. Hinweis: Vom 9. bis 20. Juli 2026 gab es eine Umstellungsphase des KfW-Portals. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderkonditionen und neue Antrags-IDs. Wir kümmern uns um den kompletten Prozess für Sie.
Kann ich Förderung und KfW-Kredit kombinieren?
Ja. Der BEG-Zuschuss für den Heizungstausch kann mit einem ergänzenden KfW-Kredit für die Restfinanzierung kombiniert werden. Die genaue Programmnummer prüfen wir aktuell beim Beratungsgespräch, da die KfW ihre Produkte im Juli 2026 angepasst hat.
Gilt die Förderung auch für ältere Gebäude?
Ja, gerade bei Bestandsgebäuden mit alter Heizung (Gas oder Öl) sind die Förderbedingungen besonders attraktiv – der Klimageschwindigkeitsbonus gilt explizit für den Heizungstausch. Zudem ist die Förderung für Worst-Performing-Buildings besonders gestärkt worden.
Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
Nach Antragstellung bei der KfW dauert die Bewilligung in der Regel 4–8 Wochen. Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden. Aufgrund der Gesetzesumstellung im Juli 2026 kann es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Muss ich jetzt eine Wärmepumpe einbauen?
Nein. Seit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom Juli 2026 ist die 65 %-Pflicht für erneuerbare Energien gefallen. Sie können frei zwischen Wärmepumpe, Gas, Öl und Biomasse wählen. Fossile Heizungen müssen ab 2029 schrittweise Bio-Brennstoffe nutzen (die „Bio-Treppe": 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040). Die Förderung für Wärmepumpen ist jedoch weiterhin deutlich höher als für fossile Systeme. Wir beraten Sie ehrlich, was für Ihr Gebäude am besten passt.
Jetzt Fördercheck starten.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben – wir prüfen innerhalb eines Werktags, welche Förderung für Sie in Frage kommt und was alles möglich ist.