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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bailey Heizung · Stand: 2026

Diese AGB sind eine technische Vorlage. Vor dem Live-Betrieb ist eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt erforderlich.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Bailey Heizung, Alte Ixheimer Straße 25, 66482 Zweibrücken(nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich Heizung, Sanitär, Solar, Klimatechnik und verwandte Gewerke.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Anfragen und Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Kostenvoranschläge werden nach Aufwand erstellt. Weichen die tatsächlichen Kosten um mehr als 15 % vom Kostenvoranschlag ab, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren (§ 650c BGB).

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

Bei Aufträgen über 5.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.

§ 5 Ausführung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter ungehindert Zugang zur Arbeitsstelle haben und die notwendigen Vorarbeiten (Strom, Wasser, ausreichend freier Arbeitsbereich) bereitstellt.

Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung von Fristen und zum Ersatz entstandener Mehrkosten.

§ 6 Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellte Leistung innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung abzunehmen. Mit der Abnahme gehen Gefahr und Nutzen auf den Auftraggeber über.

Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, hat der Auftraggeber diese schriftlich zu rügen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

§ 7 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauwerksleistungen (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) und 2 Jahre für sonstige Leistungen, jeweils ab Abnahme.

Im Falle von Mängeln ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Bei offensichtlichen Mängeln ist sofort bei Abnahme zu rügen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verfügen.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zweibrücken.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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